Der Weg zur Steverschule - Aufnahme an der Steverschule

Damit Schüler*innen an der Steverschule unterrichtet werden können, muss ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung im Rahmen eines sogenannten AO-SF Verfahrens (gemäß § 4,4 AO-SF) festgestellt werden bzw. festgestellt worden sein. Dieses Verfahren wird über die Allgemeine Schule beantragt. Im Verlauf dieses Verfahrens können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Gemeinsame Lernen an der Allgemeinen Schule oder die Förderschule der richtige Förderort für das Kind bzw. den Jugendlichen/die Jugendliche ist.
Sollte die Förderschule als Förderort in Betracht kommen, wenden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch an uns. Auf Nachfrage beraten wir Sie gerne, damit Sie einen Einblick in unsere pädagogische Arbeit und die Räumlichkeiten der Steverschule erhalten können.

Für alle Schüler*innen, die für das kommende Schuljahr 2024/2025 verbindlich (mit gültiger Verfügung über den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung) an der Steverschule angemeldet werden möchten, machen wir auf den Kennen-Lernen-Tag der Steverschule am Mittwoch, den 03.Juli um 13.30 Uhr aufmerksam.
Neben der offiziellen Schulanmeldung durch die Erziehungsberechtigten, können die Kinder und Jugendlichen im Rahmen eines Rundgangs die Steverschule kennen lernen.

Der Weg zur Steverschule- Schüler*innenspezialverkehr und ÖPNV

Die Steverschule unterrichtet Kinder und Jugendlichen aus dem gesamten Kreisgebiet Coesfeld. Der Schulträger „Kreis Coesfeld“ übernimmt die Kosten für den Schüler*innentransport. Die Art der Beförderung richtet sich nach Alter und Zumutbarkeit des Fahrtweges und wird durch den Kostenträger entschieden.

In der Regel werden die Kinder der Grundschule mit dem Schüler*innenspezialverkehr befördert, sofern diese nicht in zumutbarer Umgebung der Schule wohnen oder die Entwicklung des Kindes eine Beförderung mit dem ÖPNV zulässt.

Mit dem Übergang in die Sekundarstufe I ist die Beförderung mit dem ÖPNV zunehmend die Regel. Die Schüler*innen erhalten dazu monatlich das Deutschlandticket, welches sie für den schulischen und privaten Gebrauch nutzen können. Bei Unzumutbarkeit der Fahrtstrecke in Abhängigkeit vom Alter der Schüler*innen kann der Kostenträger in der Sekundarstufe I den Transport mit dem Schüler*innenspezialverkehr weiterhin genehmigen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Kostenträger.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es bei wiederholtem und massivem Fehlverhalten im Schüler*innenspezialverkehr vorübergehend oder dauerhaft zum Ausschluss durch den Kostenträger kommen kann, um die Sicherheit aller weiteren Taxiinsassen zu gewährleisten. 

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Spende für "Mütter in Not"

22.12.2023

Am Mittwoch übergaben Schüler*innen der Klasse A3 in Düsseldorf eine Spende über 500,21€ an die Aktion "Mütter in Not".

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